- Die EBA erwartet von Kryptowerte-Dienstleistern seit dem 30. Dezember 2024 den risikobasierten Einsatz fortgeschrittener Analysewerkzeuge, insbesondere bei Self-hosted Adressen.
- Blockchain-Analyse stützt sich auf Attribution, also die Zuordnung von Adressen zu Akteuren; diese ist oft eine Wahrscheinlichkeitsaussage und keine Gewissheit.
- Risikoscores sind anbieterspezifische Modelle; ohne Verständnis ihrer Logik lassen sich Ergebnisse gegenüber der Aufsicht kaum begründen.
- Die AMLA will laut Arbeitsprogramm 2026-2028 die Fähigkeiten der nationalen Aufseher bei Blockchain-Analyse erfassen.
- Institute bleiben für die Entscheidung verantwortlich, auch wenn sie Analysedaten von Dritten beziehen.
Öffentliche Blockchains machen etwas möglich, das im klassischen Zahlungsverkehr undenkbar wäre: Jede Transaktion ist dauerhaft und für jeden einsehbar gespeichert. Daraus ist eine eigene Disziplin entstanden, die Blockchain-Analyse. Für die Compliance ist sie heute ein Standardwerkzeug im Krypto-Monitoring. Gleichzeitig wird sie in der Praxis oft überschätzt. Ein Risikoscore auf dem Bildschirm wirkt präzise, beruht aber auf Annahmen, Datenquellen und Modellentscheidungen, die das Institut kennen muss, wenn es seine Bewertungen gegenüber Revision und Aufsicht vertreten will. Dieser Beitrag zeigt, was Blockchain-Analyse in der Compliance leisten kann, wo ihre Grenzen liegen und wie Institute sie belastbar einsetzen.
Blockchain-Analyse in der Compliance
Auf einer öffentlichen Blockchain wie Bitcoin oder Ethereum sind Adressen und Transaktionen sichtbar, nicht aber die Menschen oder Unternehmen dahinter. Blockchain-Analyse versucht, diese Lücke zu schließen. Sie kombiniert drei Elemente: die vollständigen Transaktionsdaten der jeweiligen Blockchain, Heuristiken, die zusammengehörige Adressen zu Clustern zusammenfassen, und eine Zuordnung solcher Cluster zu realen Akteuren wie Börsen, Zahlungsdienstleistern, Darknet-Marktplätzen, Mixern oder sanktionierten Personen.
Aus dieser Grundlage entstehen die Funktionen, die Compliance-Teams im Alltag nutzen. Beim Screening einer einzelnen Adresse wird geprüft, mit welchen bekannten Akteuren sie direkt oder über Zwischenstationen verbunden ist. Beim laufenden Monitoring werden ein- und ausgehende Transaktionen automatisch bewertet. Bei der Untersuchung, oft als Tracing bezeichnet, verfolgen Analysten den Weg von Mitteln über viele Transaktionen hinweg.
Der Markt bietet dafür spezialisierte kommerzielle Plattformen sowie Open-Source-Werkzeuge, die direkt auf Blockchain-Daten aufsetzen. Für die regulatorische Bewertung kommt es weniger auf den Anbieter an als darauf, ob das Institut den Einsatz versteht, steuert und dokumentiert.
Was Aufsicht und Regulierung erwarten
Die EBA hat ihre Leitlinien zu Geldwäsche-Risikofaktoren im Januar 2024 um eine sektorspezifische Leitlinie (Leitlinie 21) für Kryptowerte-Dienstleister ergänzt, die seit dem 30. Dezember 2024 gilt. Danach sollen Kryptowerte-Dienstleister über geeignete Monitoring-Instrumente einschließlich fortgeschrittener Analysewerkzeuge verfügen, deren Umfang sich nach Art und Volumen der Geschäftstätigkeit richtet. Diese Werkzeuge sollen risikoorientiert und ergänzend zum Standard-Monitoring eingesetzt werden, besonders bei Transaktionen mit Self-hosted Adressen, weil sie die Nachverfolgung der Transaktionshistorie ermöglichen. Ein Analyseergebnis, das auf ein erhöhtes Risiko hinweist, ist zugleich selbst ein risikoerhöhender Faktor.
Die AMLR, die ab dem 10. Juli 2027 gilt, verlangt bei Transfers von oder zu Self-hosted Adressen eine Risikobewertung und risikoangemessene Maßnahmen bis hin zur verstärkten laufenden Überwachung (Art. 40 AMLR). Auf Aufsichtsseite plant die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA laut ihrem Arbeitsprogramm 2026 bis 2028, die Fähigkeiten der nationalen Aufseher bei Kryptowerte-Dienstleistern und Blockchain-Analyse systematisch zu erfassen. Institute sollten daher davon ausgehen, dass Prüfer künftig sachkundiger nach Methodik und Kalibrierung fragen.
Auch international gewinnt der Ansatz an Gewicht. Die BIS hat im August 2025 in ihrem Bulletin Nr. 111 vorgeschlagen, die öffentliche Transaktionshistorie für AML-Zwecke zu nutzen und an den Übergängen zum Bankensystem einen Compliance-Score für einzelne Einheiten oder Guthaben zu prüfen, ausdrücklich auch für Stablecoins. Das ist ein Diskussionsbeitrag und keine Vorgabe, zeigt aber die Richtung der Debatte.
Was Chain-Analytics leisten kann
Transparenz über Herkunft und Ziel
Die größte Stärke liegt in der Rückverfolgbarkeit. Ein Institut kann vor oder unmittelbar nach einer Einzahlung prüfen, ob Mittel aus einem bekannten Betrugsfall, einem Hack, einem Mixer oder von einer sanktionierten Adresse stammen. Das ist im Fiatzahlungsverkehr in dieser Form nicht möglich, wo ein Institut in der Regel nur den unmittelbaren Auftraggeber sieht.
Skalierbares Screening
Automatisiertes Adress- und Transaktionsscreening erlaubt es, große Volumina in Echtzeit zu bewerten. Ausgehende Transaktionen an Adressen mit schwerem Risikobezug lassen sich vor der Ausführung anhalten, was angesichts der praktischen Unumkehrbarkeit von Kryptotransfers besonders wertvoll ist.
Unterstützung bei Ermittlung und Meldung
Für die Fallbearbeitung liefern Tracing-Funktionen eine nachvollziehbare Darstellung von Geldflüssen. Gut dokumentierte On-Chain-Befunde machen Verdachtsmeldungen aussagekräftiger und erleichtern Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden die Arbeit.
Wo die Grenzen liegen
Attribution ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage
Clustering-Heuristiken beruhen auf Annahmen über typisches Nutzerverhalten, etwa dass mehrere Eingänge einer Bitcoin-Transaktion derselben Partei gehören. Solche Annahmen sind oft zutreffend, aber nicht immer. Techniken wie gemeinsame Transaktionen mehrerer Nutzer können sie gezielt unterlaufen. Die Zuordnung eines Clusters zu einem realen Akteur stammt zudem aus unterschiedlichen Quellen: eigene Testtransaktionen der Anbieter, öffentliche Informationen, Sanktionslisten, Behördenhinweise. Die Qualität dieser Quellen ist nicht einheitlich. Ein Label im Werkzeug ist deshalb eine gut begründete Hypothese, keine gerichtsfeste Tatsache.
Lücken in der Abdeckung
Blockchain-Analyse sieht nur, was On-Chain sichtbar ist. Interne Buchungen bei zentralen Börsen, Transfers innerhalb desselben Dienstleisters oder Vorgänge auf Netzwerken mit eingeschränkter Transparenz bleiben teilweise oder ganz verborgen. Privacy Coins erschweren die Analyse grundsätzlich. Bei Bridges und Wechseln zwischen Blockchains reißt die Spur häufig ab oder lässt sich nur mit zusätzlichem Aufwand verbinden. Die EBA nennt die Nutzung von Protokollen, die zwei Blockchains verbinden, deshalb eigenständig als Risikofaktor. Neue Netzwerke und Token werden von Anbietern zudem nicht immer sofort und vollständig unterstützt. Die FATF verweist in ihrem Update vom Juli 2026 außerdem auf anhaltende Herausforderungen bei DeFi-Strukturen und auf Risiken aus Peer-to-Peer-Transaktionen über Unhosted Wallets, also genau auf Bereiche, in denen kein regulierter Intermediär zusätzliche Informationen liefert.
Risikoscores sind Modelle
Risikoscores verdichten eine Vielzahl von Faktoren zu einer Zahl oder Ampel. Wie stark eine indirekte Berührung über mehrere Zwischenstationen gewichtet wird, welche Kategorien als hochriskant gelten und ab welchem Anteil ein Alarm ausgelöst wird, sind Modellentscheidungen. Sie unterscheiden sich zwischen Anbietern und lassen sich häufig an die eigene Risikobereitschaft anpassen. Wer die Standardeinstellungen ungeprüft übernimmt, übernimmt auch die Risikobewertung eines Dritten.
Fehlalarme und übersehene Fälle
Fehlalarme entstehen typischerweise bei indirekter Berührung. Auf einer öffentlichen Blockchain ist nahezu jede Adresse über einige Zwischenstationen mit irgendeinem risikobehafteten Akteur verbunden. Hinzu kommt sogenanntes Dusting, bei dem Kleinstbeträge gezielt an fremde Adressen gesendet werden, um deren Risikoprofil zu verfälschen. Umgekehrt entstehen übersehene Fälle, wenn ein Akteur noch nicht attribuiert ist oder Mittel über mehrere Netzwerke gewaschen wurden. Beide Fehlerarten müssen im Kontrollrahmen berücksichtigt werden.
Dokumentation gegenüber Aufsicht und Revision
Die Verantwortung für die Bewertung bleibt beim Institut, auch wenn die Analysedaten von einem Dienstleister stammen. Daraus ergeben sich konkrete Dokumentationsanforderungen. Erstens sollte begründet sein, warum ein bestimmtes Werkzeug ausgewählt wurde und welche Blockchains, Token und Risikokategorien es abdeckt. Zweitens sollten die eingestellten Schwellenwerte und Gewichtungen aus der institutsweiten Risikoanalyse abgeleitet und mit Datum und Verantwortlichem festgehalten sein. Drittens braucht es eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit, etwa durch Auswertung von Alarmquoten, Stichproben geschlossener Fälle und gezielte Tests mit bekannten Risikoadressen.
In der Einzelfallbearbeitung sollte erkennbar sein, welches Analyseergebnis vorlag, wie es interpretiert wurde und welche weiteren Informationen in die Entscheidung eingeflossen sind. Ein Vermerk wie „Score unauffällig" genügt nicht, wenn der Kunde zugleich ein auffälliges Transaktionsverhalten zeigt. Die EBA sieht zudem vor, dass Schulungen die Interpretation der Ergebnisse von Monitoring-Systemen und Werkzeugen umfassen. Für Institute bedeutet das: Mitarbeitende müssen nicht nur bedienen, sondern erklären können, was ein Befund bedeutet und was nicht.
Wird die Analyse an Dritte ausgelagert, gelten zusätzlich die allgemeinen Anforderungen an Auslagerungen. Dazu gehören vertragliche Regelungen zu Datenqualität, Änderungen an Modellen, Verfügbarkeit und Prüfungsrechten. Es empfiehlt sich, Modelländerungen des Anbieters aktiv zu verfolgen, weil sie die eigene Alarmlage verändern können, ohne dass im Institut etwas umgestellt wurde.
Was Institute jetzt tun sollten
Verschaffen Sie sich zunächst Klarheit, welche Fragen die Blockchain-Analyse in Ihrem Institut beantworten soll: Screening vor Transaktionen, laufendes Monitoring, Untersuchung von Einzelfällen oder alle drei. Prüfen Sie dann, ob die Abdeckung Ihres Werkzeugs zu den tatsächlich angebotenen Netzwerken und Token passt, und schließen Sie Lücken durch Prozesse, etwa durch Einschränkungen bei nicht unterstützten Netzwerken.
Kalibrieren Sie die Risikoparameter auf Ihre eigene Risikoanalyse, statt Standardwerte zu übernehmen, und dokumentieren Sie die Begründung. Legen Sie fest, wie direkte und indirekte Risikoberührungen gewichtet werden und wie mit Dusting umzugehen ist. Testen Sie die Wirksamkeit regelmäßig und halten Sie die Ergebnisse fest. Schließlich sollten Sie in Schulungen investieren, damit Ihre Teams Analyseergebnisse kritisch einordnen und gegenüber Revision und Aufsicht vertreten können. Wie typische Red Flags im Monitoring zusammenspielen, zeigt unser Beitrag zu Red Flags für Geldwäsche bei Kryptowerten; zu den Informationspflichten bei Transfers lesen Sie den Beitrag zur Travel Rule für Kryptowerte.
Weiterbildung für Compliance und Technik
Blockchain-Analyse belastbar einzusetzen erfordert Wissen an der Schnittstelle von Technik und Geldwäscheprävention. Die TheClueX-Spezialisierung Compliance und AML behandelt On-Chain-Risiken und deren Bewertung für Fachkräfte in Instituten; einen Überblick über alle Abschlüsse finden Sie unter Zertifizierungen.
Häufige Fragen
Ist ein niedriger Risikoscore ein Nachweis für unbedenkliche Mittel?
Nein. Ein niedriger Score bedeutet nur, dass das Werkzeug keine relevanten Verbindungen zu bekannten Risikoakteuren gefunden hat. Nicht attribuierte Akteure, Lücken bei Bridges oder Privacy Coins bleiben dabei unberücksichtigt. Der Score ist ein Baustein der Gesamtwürdigung neben Kundenprofil und Transaktionsverhalten.
Was ist der Unterschied zwischen direkter und indirekter Exposition?
Direkte Exposition liegt vor, wenn eine Transaktion unmittelbar von oder zu einer risikobehafteten Adresse erfolgt. Indirekte Exposition besteht, wenn die Verbindung über eine oder mehrere Zwischenstationen läuft. Indirekte Berührungen sind häufig und führen ohne sinnvolle Gewichtung zu vielen Fehlalarmen.
Können Institute die Verantwortung auf den Analyseanbieter übertragen?
Nein. Das Institut bleibt für die Bewertung und die daraus folgenden Entscheidungen verantwortlich. Es muss verstehen, wie das Werkzeug arbeitet, die Parameter begründen und die Wirksamkeit überwachen. Bei Auslagerungen gelten zusätzlich die allgemeinen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Ist Blockchain-Analyse auch für Banken ohne eigenes Kryptoangebot relevant?
Sie kann relevant sein, etwa bei der Plausibilisierung der Herkunft von Vermögen aus Kryptowerten oder bei Geschäftsbeziehungen zu Kryptowerte-Dienstleistern. Ob ein eigenes Werkzeug nötig ist, hängt von der Risikoanalyse und dem Umfang des Kryptobezugs ab.
Quellen
- EBA: Pressemitteilung zu den Leitlinien für Kryptowerte-Dienstleister (16. Januar 2024)
- EBA: Final Amending Guidelines on ML/TF Risk Factors (EBA/GL/2024/01)
- Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), Amtsblatt der EU
- AMLA: Single Programming Document 2026-2028
- BIS Bulletin Nr. 111: An approach to anti-money laundering compliance for cryptoassets (13. August 2025)
- FATF: Seventh Targeted Update on Implementation of the FATF Standards on Virtual Assets/VASPs (Juli 2026)
Die Fachredaktion von TheClueX beobachtet Regulierung und Praxis digitaler Vermögenswerte für Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister. Jede Aussage in unseren Beiträgen ist mit einer Primärquelle belegt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall. Stand: 21. Oktober 2026.



